2.10.1 Kind als Opfer
Allgemein gilt, dass jegliche Form von Drohung, Erpressung oder Nötigung Straftaten sind, unabhängig vom Medium (z.B. Handy, E-Mail, etc.) oder von der Öffentlichkeit der Handlung. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte sofort an die Polizei. Versuchen Sie Beweismittel zu sammeln, um der Polizei zeigen zu können was passiert ist. Die Beweise können der Polizei u.a. dabei helfen zu ermitteln, wer der Täter ist. Fertigen Sie hierfür z.B. Kopien von unangenehmen Nachrichten (z.B. SMS), Bildern oder Online-Gesprächen an (verwenden Sie hierfür am besten die „Druck“ Funktion Ihres Computers und speichern Sie die Datei z.B. in einem Word-Dokument ab).
Werden Bilder oder Videos von Ihrem Kind hochgeladen, ohne dass Ihr Kind ihre/seine Zustimmung dazu gegeben hat, verletzt derjenige, der das Bild ins Netz stellt, das so genannte „Recht am eigenen Bild“ bzw. Bildnisrecht. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Verantwortlichen aufzufordern die Bilder oder Videos unverzüglich aus dem Netz zu nehmen. Geht derjenige dieser Aufforderung nicht nach, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Unter folgender Webseite finden Sie weitere Informationen dazu: www.bundesrecht.juris.de (unter: Gesetze & Verordnungen > K > KunstUrhG > §22)
Verbreiten Personen über Soziale Netzwerke, Foren, Blogs oder Instant Messenger Unwahrheiten über Ihr Kind, haben Sie die Option einen Unterlassungsanspruch zu fordern und Strafanzeige aufgrund von Verleumdung bzw. übler Nachrede zu erstatten.
Im Falle dessen, dass Ihr Kind ununterbrochen über E-Mail, Handy, Instant Messenger beleidigt und belästigt wird, könnte sogar das Anti-Stalking Gesetz in Kraft treten. Erkundigen Sie sich hierfür bitte auf folgender Webseite www.bmj.bund.de (unter: Themen > Strafrecht > Nationales Strafrecht > Stalking).