3.2 Langeweile
Doch auch Langeweile kann dazu führen, dass z.B. Nichtigkeiten in einem Streit ausarten, sich aufschaukeln und in Cybermobbing enden. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn eine Person aus Langeweile ein Profilbild einer anderen Person innerhalb eines sozialen Netzwerks kommentiert, der anderen Person dies nicht gefällt und daraus ein Streit resultiert. Schaukelt sich dieser hoch, kann daraus auch schnell eine Hetzjagd entstehen und in Cybermobbing resultieren.
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