3.2 Computerspiele

Stellen Sie sich einmal vor, Ihr 14-jähriger Sohn kommt von einem Wochenendbesuch bei seinem Freund wieder nach Hause. Aus Interesse fragen Sie, was die beiden denn Schönes gemacht haben. Ihr Kind erzählt, dass es bei seinem Freund ein neues Computerspiel gespielt hat, dass der „absolute Hammer“ war. Sie lassen sich den Namen des Spiels geben und rufen ihre 21-jährige Tochter an, die sich mit den neuesten Computerspielen auskennt. Dabei erfahren Sie, dass das Spiel, welches Ihr Sohn gespielt hat, erst aber 18 Jahren gespielt werden darf und sehr gewalttätig sein soll. Wie reagieren Sie?
Ich lasse das Thema ruhen, denn das war bestimmt nur ein einmaliger Vorfall.
Ich stelle meinen Sohn sofort zur Rede und verbiete ihm jemals wieder das Spiel zu spielen.
Ich verbiete ihm jeglichen Kontakt zu seinem Freund, denn wer weiß, was da noch bei rauskommt.
Ich kaufe meinem Sohn ein Spiel für seine Altersklasse und bitte ihn im Gegenzug dazu, auf das andere Spiel zu verzichten.
Ich spreche mit meinem Sohn darüber, warum solche Spiele erst ab 18 Jahren gespielt werden dürfen (Gesetz, Gewaltdarstellungen, etc.) und welche Konsequenzen solche Spiele für ihn haben könnten (z.B. Albträume).